Die Stadt St.Gallen entstand als weltliche Siedlung um das im Frühmittelalter gegründete Benediktinerkloster und gehörte de iure bis zu ihrer Ablösung 1457 zu dessen Herrschaftsverband. Die abgebildete Urkunde, die als erstes von der örtlichen Herrschaft – das heisst vom Kloster – verliehenes Stadtrecht St.Gallens bezeichnet werden kann, datiert auf 1291. Dieses erste St.Galler Stadtrecht, die so genannte Handfeste, wurde der Stadt anlässlich des Amtsantritts neuer Äbte jeweils bestätigt. Es handelt sich um eine ausserordentlich sorgfältig geschriebene und gestaltete Urkunde.

StadtASG, Tr IV, A, Nr. 2a (31. Juli 1291).
Daneben befinden sich im Archiv viele Schriftstücke, die mit weniger Aufwand hergestellt wurden als königliche und äbtische Urkunden, die aber inhaltlich ebenso interessant sein können, weil sie über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse vor Jahrhunderten Auskunft geben. Diese kleine Urkunde aus dem Spitalarchiv weist Streichungen und Rasuren auf, der Schreiber scheint weit weniger geübt gewesen zu sein als jener der Handfeste. Inhaltlich geht es um den Verkauf eines Grundstücks im St.Galler Rheintal, wo die Stadt reich begütert war.

StadtASG, SpA, Tr. B, 9, 17 (20. März 1324).