Die Vollzugsrichtlinien für die Stiftungstätigkeit vom 29. März 2007 stehen unten zum Download zur Verfügung.
Gesuche sind schriftlich einzureichen unter Beilage einer genauen Beschreibung des Werkes oder der Ausstellung, eines detaillierten Budgets mit erwartetem Fehlbetrag, einer Vita des Künstlers oder der Künstlerin mit, sofern bereits vorhanden, geschaffenen Werken, Ausstellungen oder sonstigen Zeugnissen des Schaffens.
Ihr Gesuch schicken Sie bitte an:
Stiftung für Ostschweizer Kunstschaffen
Gallusstrasse 14
9001 St. Gallen
Der Stiftungsrat trifft sich zweimal pro Jahr (März und Oktober), um über die Beitragsgesuche zu entscheiden. Gesuche sind bis 28. Februar bzw. bis 30. September einzureichen. In der Regel werden keine Beiträge gesprochen für Projekte, die im Zeitpunkt der Sitzung des Stiftungsrats schon abgeschlossen sind.
Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne unter Telefon +41 71 228 85 85 oder e-mail info@ortsbuerger.ch.