Die Stiftung Ostschweizer Kunstschaffen fördert das Ostschweizer Kunstschaffen. Sie unterstützt Kunstschaffende gleich welcher Nationalität, welche schwergewichtig in den Kantonen St.Gallen, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden und Thurgau eine öffentlich wahrnehmbare künstlerische Aktivität entfalten.
Die Stiftung konzentriert ihr Wirken auf die bildende Kunst im Sinne von Malerei, Skulptur, Video, Performance, Foto, Dokumentation und wissenschaftliche Arbeiten über bildende Kunst. Theater, Musik, Gesang, Tanz und Literatur sind von der Förderung ausgeschlossen. Näheres erfahren Sie in den Vollzugsrichtlinien.
Der Stiftungsrat wird gemäss Stiftungsstatut vom Bürgerratspräsidenten präsidiert. Die Ortsbürgergemeinde führt zudem die Geschäftsstelle der Stiftung seit ihrem Bestehen.