Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen hat seit ihrem Bestehen grosse Erfahrung im Verwalten von zweckgebundenen Legaten und Fondsgeldern. Ursprünglich aufgesplittet in viele kleine und kleinste Fonds, sind die Gelder heute in vier grosse Unterstützungs- und Förderfonds gebündelt:
Altersfonds der Ortsbürgergemeinde St.Gallen unterstützt und fördert die soziale Fürsorge der Einwohner der Stadt St. Gallen, vor allem Institutionen und Projekte, die ihrerseits öffentliche oder gemeinnützige Zwecke zugunsten der Einwohner der Stadt St.Gallen verfolgen. Der Mindestbestand beträgt CHF 200'000.-.
Kulturfonds der Ortsbürgergemeinde St.Gallen unterstützt und fördert insbesondere Kunst, Künstler, kulturelle Institutionen und kulturelle Projekte in der Stadt St.Gallen in jeglicher Hinsicht. Der Mindestbestand beträgt CHF 600'000.-.
Bildungsfonds der Ortsbürgergemeinde St.Gallen unterstützt und fördert die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung in der Stadt St. Gallen in jeglicher Hinsicht. Darunter fallen auch Stipendien für ein Studium oder eine Ausbildung an Personen, welche hierfür nicht genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
Naturfonds der Ortsbürgergemeinde St.Gallen unterstützt und fördert den Erhalt und die Pflege der Wälder, Wiesen und Wege, die Flora und Fauna in der nahen Umgebung der Stadt St.Gallen (Grüner Ring), sowie Institutionen, die ihrerseits ähnliche Zwecke verfolgen.
Dank dieser Fondsmittel kann die Ortsbürgergemeinde einen wichtigen Beitrag an die Lebensqualität im Grünen Ring leisten, beispielsweise im Bereich der Alterspflege und Altersmedizin im Rahmen des Kompetenzzentrums Gesundheit und Alter, durch die Pflege der 180 km Waldwege rund um die Stadt oder durch Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an kulturelle Projekte in der Stadt St.Gallen.
Die Ortsbürgergemeinde ist darauf angewiesen, dass diese Fonds durch Schenkungen und Legate weiter geäufnet werden, damit die vielfältigen Aufgaben zugunsten der Stadt erfolgreich weitergeführt werden können.
Falls Sie solches beabsichtigen oder sich unverbindlich über entsprechende Möglichkeiten informieren wollen, kontaktieren Sie bitte den Bürgerratspräsidenten oder den Bürgerratsschreiber. Wir sichern Ihnen falls gewünscht absolute Diskretion zu.