Ausgangslage
Datenschutzgesetz des Kantons St.Gallen (DSG)
Seit dem 20. Januar 2009 ist im Kanton St.Gallen ein eigenständiges Datenschutzgesetz in Kraft. Es regelt die Bearbeitung der Daten juristischer und privater Personen durch öffentliche Organe des Kantons.
Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Als besonders schützenswerte Daten gelten dabei
- religiöse, weltanschauliche sowie politische Ansichten oder Tätigkeiten,
- die Gesundheit, die Intimspäre oder die Rassenzugehörigkeit,
- Massnahmen der sozialen Hilfe,
- administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.
Zielsetzungen des Datenschutzes
Der Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung von Personendaten beinhaltet:
- restriktive Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Gesichtspunkt des Datenschutzes,
- Transparenz und Kontrollierbarkeit der Daten für die Betroffenen,
- Schutzobjekt: Persönlichkeit, nicht Daten,
- Hauptzweck: ist der Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte und unkontrollierte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten.
Datenschutzprinzipien
- Offenheitsprinzip
Es sollen keine geheimen Datensammlungen existieren.
- Prinzip des individuellen Zugangs
Betroffenen Personen ist ein Einsicht- und Kopierrecht zu gewähren.
- Prinzip der individuellen Teilhaberschaft
Betroffenenen Personen ist ein Korrekturrecht einzuräumen.
- Prinzip der Adäquanz
Die Grenze adäquaten Datensammelns darf nicht überschritten werden.
- Prinzip der Verwendungsbeschränkung
Die Verwendung personenbezogener Daten muss innerhalb eindeutiger Grenzen (z.B. Beschränkung Einsichtsrecht für bestimmte Personengruppen) erfolgen.
- Prinzip der Weitergabebeschränkung
Die Weitergabe darf nur innerhalb eindeutiger Grenzen erfolgen.
In der Ortsbürgergemeinde St.Gallen und ihren Unternehmen und Institutionen wird aufgrund eines speziellen Konzepts über den Datenschutz gearbeitet, welches seit 1.1.2010 in Kraft ist. Technische und organisatorische Voraussetzungen sowie eine Schulung des Personals stellen den Datenschutz sicher.
Ansprechperson für Fragen des Datenschutzes ist Gabriela Stocker, CFO der Ortsbürgergemeinde, Stadthaus, 9000 St.Gallen.
Als Fachstelle für den Datenschutz ist gemäss Vereinbarung vom 7. April 2010 die Fachstelle für Datenschutz der Stadt St.Gallen bezeichnet worden. Ansprechperson ist Frau Petra Vietri, Stadtverwaltung, 9000 St.Gallen.
Download Datensammlungen OBG