Jeder Schweizer gehört drei Gemeinwesen an und hat drei Bürgerrechte. Wenn der Erwerb von Schweizer-, Kantons- und Gemeindebürgerrecht auch unterschiedlichen Vorschriften unterliegt, handelt es sich doch nur um Teile eines Ganzen, da sie einander gegenseitig bedingen.
Die Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen findet in einem einfachen Verfahren statt, da keinerlei Abklärungen auf kantonaler oder Bundesebene stattfinden. Einzig die Regierung des Kantons St.Gallen muss über die ausserkantonalen Bewerber befinden.
Damit sind auch die Kosten für dieses Verfahren um einiges geringer als bei den ausländischen Gesuchstellern.
Falls Sie in der Stadt St. Gallen wohnen, Schweizer Bürger sind und Interesse an einer Einbürgerung in die Ortsbürgergemeinde St. Gallen haben, können Sie Ihr Formular beim Einwohneramt der Stadt St. Gallen beziehen.
Wir freuen uns auf Ihr Gesuch und bedanken uns herzlich für Ihr Interesse an der Ortsbürgergemeinde St. Gallen. Für spezifische Fragen können Sie sich gerne an den Bürgerratspräsidenten oder das Sekretariat der Ortsbürgergemeinde wenden.