1281 überreichte König Rudolf I. der Stadt einen Freiheitsbrief, worin er ihr Schutz gegen fremdes Gericht (gleichbedeutend mit der Verleihung eigener Gerichtsbarkeit in Zivilsachen) und gegen Verkauf, Versetzung und Verpfändung zusicherte.
Eine Reihe ähnlicher Freiheitsbriefe setzt sich fort bis 1648. In einer Handfeste von 1291 anerkannte Abt Wilhelm von Montfort, dass alle Burger völlig gleichgestellt seien, freies Erbrecht und freie Verfügung über den Grundbesitz genössen und dass sie nur dem Reich Steuer schuldig seien. Damit war auch die äbtische Grundherrschaft über die Stadt aufgehoben.
Das Stadtgebiet war entsprechend den Himmelsrichtungen durch vier Fried-Kreuze gekennzeichnet, nämlich im Süden beim Nestweiher, im Westen an der Zürcher Strasse, im Norden an der Langgasse und im Osten an der Hagenbuchstrasse. Ein fünftes Kreuz stand seit 1460 in St. Georgen. Diese Gebietsabgrenzung hatte bis 1798 Gültigkeit.
Vor den Stadttoren lag die Allmende. Vom 14. Jahrhundert an dienten ihre ebenen Teile vornehmlich Bleichezwecken.
Bis ins 14. Jahrhundert stand der städtischen Verwaltung ein vom Abt bestimmter Ammann vor, der als sein Vertreter die niedere Gerichtsbarkeit und gewisse Verwaltungsfunktionen besorgte. Erstmalige Erwähnung findet der Rat 1312. Wohl lag das Recht zu seiner Bestellung ursprünglich beim Abt, es scheint aber bald Brauch geworden zu sein, dass sich der Rat selbst bestellte, d.h. dass die abtretende Behörde die nachfolgende ernannte. Als erster gewählter Burgermeister kommt in Urkunden von 1354 und 1359 Bilgeri Spiser vor.
Die völlige Unabhängigkeit von der Abtei erlangte die Stadt durch den Berner Schiedsspruch von 1457, der die freie Wahl des Rates und Ammanns bekräftigte und auch ausdrücklich das Recht zur Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit, der Bestimmung von Münze, Gewicht, Zoll und Mass bestätigte. Die Stadt hatte der Abtei dafür eine Ablösungssumme von 7000 Gulden zu entrichten. St. Gallen stand nun als Freie Reichsstadt nurmehr unter dem Reichsoberhaupt.
Die Burgerschaft hatte sich bereits weitgehend über die alten äbtischen Rechte der Einsetzung von Behörde und Beamten hinweggesetzt. Der Burgermeister übernahm den Vorsitz des Rates. Der Ammann behielt die Stellung eines Beisitzers im Rat und wurde später Vorsitzender des Stadtgerichts (in Zivilsachen). So blieb es bis 1798.
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Reformation
Die Reformation fand in St. Gallen einen fruchtbaren Boden. Der Bildungshunger, den der Humanismus auch in St. Gallen hatte wach werden lassen, die Reihe bedeutender Bürger, die an auswärtigen Hochschulen studierten (wie die Gebrüder Schürpf in Wittenberg, Schappeler in Memmingen und Vadian in Wien), sowie die Auswertung der neu erfundenen Buchdruckerkunst waren Voraussetzungen zur Aufklärung weiter Volkskreise. Selbst der einfache Burger wünschte mit der Bibel bekannt zu werden. Johannes Kessler gibt in seiner Sabbata ein anschauliches Bild dieser Entwicklung.
Nachdem Zwingli in Zürich den Kampf begonnen hatte, schloss sich bald St. Gallen an, geführt von Vadian, Johannes Kessler und Christoph Schappeler. Kessler begann 1524 der Burgerschaft auf ihr Begehren hin das reine Evangelium auszulegen. Auf solche Weise wurde die Stadt für die Reformation gewonnen.
Ein Auswuchs, der zeitweise viel Unruhe in die Stadt brachte, war die Wiedertäuferbewegung. 1525 zog das Volk unter Anführung des Wiedertäufers Konrad Grebel von Schaffhausen in Scharen an die Sitter, um sich im Flusse taufen zu lassen. Nachdem sich die Wiedertäufer grober Ausschweifungen schuldig gemacht hatten und zum Teil martialisch bestraft wurden, ebbte die Bewegung wie in den meisten anderen Landesteilen wieder ab.
Der Ausbruch des ersten Kappeler Krieges zwischen Zürich und den inneren Orten bewog den Rat, das Kloster St. Gallen zu besetzen. Der Abt fühlte sich schon vorher gezwungen, seinen Sitz nach Wil SG (im "Fürstenland") zu verlegen.
Der zweite Kappeler Krieg brachte eine Wende. Die Reformierten wurden besiegt und die Stadt gezwungen, das Kloster dem Abt samt Schadenersatz von 10000 Gulden zurückzugeben. Es ergab sich eine strenge konfessionelle Scheidung.
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Aufschwung
Die Leinwandindustrie erlebte in der Reformationszeit einen ungeahnten Aufschwung. Die Behörde liess ihr aber auch allen Schutz angedeihen und wachte seit der Einführung der Leinwandschau im Jahre 1452 streng über die Qualität der Erzeugnisse. Jedes Stück wurde kontrolliert und mit einem behördlichen Zeichen versehen, das den Qualitätsgrad festlegte. Damit begründetet St. Gallen den guten Ruf seiner Produkte und verhalf ihnen zu wachsendem Absatz. Die Konkurrenz der Stadt Konstanz, anfangs spürbar, war im 15. Jahrhundert schon nicht mehr gefährlich. 1481 ersuchte Konstanz erfolglos um die Bewilligung, auf seiner Leinwand das St. Galler Zeichen setzen zu dürfen. St. Gallen war nunmehr zum Mittelpunkt eines grossen Produktionsgebietes geworden.
Rege Handelsbeziehungen verbanden St. Gallen mit Italien, Spanien, Preussen, Litauen, Polen und Russland. Das Hauptabsatzgebiet aber war Frankreich, vor allem Lyon. Daneben hatten auch Nürnberg, Bozen und Mailand ihre Bedeutung. Verschiedene St. Galler Kaufleute unterhielten im Ausland Niederlassungen ihrer Häuser.
Schon früh wurden Botendienste eingerichtet, so nach Nürnberg und Lyon, deren sich oft auch Kaufleute anderer Städte bedienten. Die einträglichen Geschäfte hatten einen behaglichen Wohlstand geschaffen. Ende des 16. Jahrhunderts konnte die Stadt die thurgauische Herrschaft Bürglen samt Vogteien um 63000 Gulden erwerben.
Der Westfälische Frieden, der 1648 das Ende des Dreissigjährigen Krieges in Europa bedeutete, brachte der Stadt St. Gallen, als Glied der freien schweizerischen Republik, die völlige Loslösung von einigen ihr noch verbliebenen Pflichten einer Freien Reichsstadt; sie erklomm so den Rang einer unabhängigen Stadtrepublik.
1664 erfolgt erstmals eine Einladung an die Stadt St. Gallen zur Teilnahme an einer Eidgenössischen Tagsatzung.
Im Jahre 1637 kam es zum Zusammenschluss in der "Versammlung aller Kauf- und Ladenleute" mit der Aufstellung einer Marktordnung für den Exporthandel und der Ernennung eines Marktherrenkollegiums, aus dem das Kaufmännische Directorium emporwuchs (heute IHK).
1610 wurden auf Dreilinden drei Weiher angelegt, denen 1713 zwei weitere folgten; sie dienten hauptsächlich der Bleicherei, den Mühlen in der Steinachschlucht unterhalb Mühlegg-St. Georgen und wohl auch der Feuerbekämpfung.
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Niedergang
Die einst so blühende Leinwandindustrie, die noch 1714 mit einer Jahresproduktion von 38'000 Tüchern ihren Höchststand erreicht hatte, ging um die Mitte des 18. Jahrhunderts bei einer Jahresproduktion von 11'000 Tüchern ihrem Ende entgegen. Ihren Niedergang hatte die sich im Ausland mächtig entwickelnde Konkurrenz, mehr aber noch die durch Peter Bion 1721 eingeführte Baumwollindustrie verschuldete, die nun in St. Gallen die führende Rolle übernahm. Im 19. Jahrhundert kam dann die Stickereiindustrie zu ungeahnter Blüte.
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Ende der alten Reichsstadt
Die Proklamation der helvetischen Einheitsverfassung empfanden die Burger als harten Schlag. Die letzte Bürgerversammlung der alten Stadtrepublik vom 29. April 1798 in der St. Laurenzenkirche besiegelte gezwungenermassen das Ende der alten Rechtsformen. St. Gallen wurde Hauptort des Kantons Sentis.
Die Leitung der Gemeinde übernahm ein Munizipalitätsrat von 18 Mitgliedern, der die polizeilichen und administrativen Geschäfte der alten Stadtrepublik fortführte. An der Spitze stand deren letzter Burgermeister Caspar Steinlin.
Die Verhandlungen über das abzutretende Nationalvermögen führten nach langwierigen Bemühungen zu einer befriedigenden Lösung. Die Stadt hatte rund 313 000 Gulden in bar und Gebäulichkeiten im Wert von 200'000 Gulden an den Staat abzutreten. Dagegen verblieben ihr die öffentlichen Fonds, alle aus Stiftungen, Vermächtnissen und Schenkungen entstandenen Einrichtungen, ferner die Wälder, Güter, Allmenden, Bleichen, Walken usw.
Diese günstige Regelung schuf die Voraussetzung für das in der Folge erspriessliche Gedeihen der
Ortsbürgergemeinde St. Gallen
ursprünglich Genossengemeinde genannt.
Sie trat aufgrund des Gesetzes vom 13. Februar 1799 gleichsam als Fortsetzung der alten Stadtrepublik neben und mit der neu geschaffenen Politischen oder Einwohnergemeinde ins Leben. Rechtlich zwar voneinander getrennt, blieben die beiden Gemeinwesen - einerseits die Personalkörperschaft (Ortsbürgergemeinde), anderseits die Gebietskörperschaft (Politische Gemeinde) - zunächst eng miteinander verbunden, so wie es die jahrhundertealte Tradition als zweckmässig erschienen liess. Der 11gliedrige Munizipalitätsrat als Polizeibehörde und die 15gliedrige Gemeindekammer vereinigten sich sofort zu einem Ratskollegium.
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Mediation
1803 hob Napoleon mit seiner Mediationsakte den Kanton Sentis auf und gab dem neu gegründeten Kanton St. Gallen in seiner heutigen Gestalt, mit St. Gallen als Hauptstadt, die erste Kantonsverfassung.
Gestützt auf diese erste Kantonsverfassung wählte die Einwohnergemeinde einen vereinigten Gemeinderat von 19 Mitgliedern, der die Polizei- und Verwaltungssachen in einer Hand besorgte, wie es bis anhin geschehen war. Für besonders wichtige Angelegenheiten der Ortsbürgergemeinde waren 19 Gemeindekommissarien bestimmt, die nach der zweiten Kantonsverfassung von 1814 Ratsbeisitzer hiessen. Erst mit dem Inkrafttreten der dritten Kantonsverfassung von 1831 erfolgte die tatsächliche Trennung der beiden Zwillingsgemeinden. Ein weiteres Gesetz von 1833 bestimmte, welches Territorium die Ortsbürgergemeinde St. Gallen umfassen sollte: Altstadt, Kreuzbleiche, St. Leonhard, Nest, Bernegg, Mühlegg, Harfenberg, Linsebühl, St. Jakob, Leimat und Rosenberg.
Über drei Jahrzehnte hatte es gedauert, bis man sich von der alten stadtrepublikanischen Rechtsordnung vollends gelöst hatte. An die Stelle des Stadtgemeinderates trat nun für die Politische Gemeinde der Gemeinderat mit 15 Mitgliedern, für die Ortsbürgergemeinde der Verwaltungsrat, seit 1924 Bürgerrat genannt, mit 11 Mitgliedern (ab 1997 7 Mitglieder inklusive Bürgerratspräsident).
(R. Wirth)